Steuern

Dienstag, 16.12.25

Neue Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2026

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich bedingten Auslandsdienstreisen. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu ein Schreiben mit der Ländergruppeneinteilung veröffentlicht, das sich mit der steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2026 befasst und die neuen

Dienstag, 16.12.25

Keine automatische Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung nicht von der Schenkungsteuer befreit sind, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind (Az. II R 12/24). Die Klägerin war eine rechtsfähige,

Montag, 15.12.25

Stadt Mülheim an der Ruhr durfte Grundsteuer-Hebesatz von 640 % auf 890 % erhöhen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr den Hebesatz der Grundsteuer B für das Veranlagungsjahr 2019 von 640 % auf 890 % erhöhen durfte (Az. 14 A 4745/19). Im konkreten Fall war der Kläger Eigentümer eines in Mülheim belegenen Grundstücks. Die Grundsteuer B erhöhte sich für

Montag, 15.12.25

Anwendung der 5-jährigen oder 10-jährigen Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 GrEStG

Die durch das Gesetz verlängerte 10-jährige Nachbehaltensfrist gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (n. F.) findet keine Anwendung auf Erwerbsvorgänge, die vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen wurden – selbst wenn die ursprüngliche 5-jährige Frist zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen war. Dies entschied das Finanzgericht

Freitag, 12.12.25

Bayerns Finanzämter stellen sich neu auf – Modellregion Mittelfranken ab 01.01.2026

Die bayernweite Strukturoptimierung der Steuerverwaltung startet ab 01.01.2026 in der Modellregion Mittelfranken: Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erklärt hierzu:

Freitag, 12.12.25

Grundsteuer: Keine Aussetzung der Vollziehung ohne Mitwirkung

Für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) reicht es nicht aus, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Erforderlich ist nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zudem die Darlegung eines besonderen Aussetzungsinteresses (Az. 2 V 442/25, 2 V 440/25). In zwei Verfahren hatten die Eigentümer von Grundstücken keine Steuererklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht.

Donnerstag, 11.12.25

Bundesfinanzhof hält neue Grundsteuer „Bundesmodell“ für verfassungskonform

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25). Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus den

Donnerstag, 11.12.25

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (§ 48b EStG) ist ein offizielles Dokument, welches Unternehmen im Baugewerbe benötigen, um von Steuerabzügen für bestimmte Bauleistungen befreit zu werden. Der Antrag sollte künftig frühzeitig gestellt werden, denn diese Freistellungsbescheinigungen können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden (sog. Sofortausstellung).

Mittwoch, 10.12.25

Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Bestandteile des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) waren die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte der Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2025 und 2026. Somit ergeben sich u. a. folgende Änderungen ab dem 01.01.2026:

Mittwoch, 10.12.25

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei vermietetem Grundstück

Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ist, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung