Freitag, 19.06.26
Das Finanzgericht München hatte zu entscheiden, ob ein unbebauter Bauplatz, der einmal im Jahr gemulcht wird, als steuerbegünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 13b ErbStG gilt und ob damit die Schenkungsteuer sinken könnte (Az. 4 K 2155/24). Der Vater hatte seinem Sohn ein als Bauplatz ausgewiesenes Grundstück geschenkt. Es
Freitag, 19.06.26
Wenn ein Grundstück nur zum Wohnen verwendet wird, dienen sämtliche darauf befindlichen Gebäude der Wohnnutzung, unabhängig davon, ob es sich dabei um Wohnflächen oder Nutzflächen handelt. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 1 V 102/25). Wird ein Grundstück nur zum Wohnen genutzt, gelten alle Gebäude darauf – auch Garagen, Schuppen
Donnerstag, 18.06.26
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Steuerbefreiung für Grundstückserwerbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG) nicht bei einer Anteilsvereinigung greift, wenn die Gesellschaftsanteile zuvor im Wege der Singularsukzession (Einzelrechtsnachfolge) auf die Erben übergegangen sind (Az. 8 K 1592/24 GrE). Im Streitfall hatten drei Geschwister nach dem
Donnerstag, 18.06.26
Streitig vor dem Finanzgericht Münster war die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für einen Bergschadensverzicht (Az. 2 K 2199/23 E). Der Kläger betreibt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in einem ehemaligen Steinkohleabbaugebiet. Nachdem über Jahre hinweg Bergschäden durch jährliche Schadensersatzleistungen ausgeglichen worden waren, vereinbarte er im Jahr 2020 mit der T AG
Mittwoch, 17.06.26
Das Finanzgericht Düsseldorf hat einer polnischen Staatsangehörigen Kindergeld für die Monate Juni bis August 2023 zugesprochen (Az. 15 K 2413/24 Kg). Die Klägerin war in diesem Zeitraum geringfügig beschäftigt und deshalb als Arbeitnehmerin freizügigkeitsberechtigt. Die Familienkasse hatte den Antrag wegen fehlender Freizügigkeitsberechtigung abgelehnt. Für die Zeit ab September 2023 verneinte
Mittwoch, 17.06.26
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Haftungsbescheide gegen eine GmbH-Geschäftsführerin sowie deren bevollmächtigte Schwester wegen Umsatzsteuerschulden des 1. Quartals 2014 nicht mehr erlassen werden durften (Az. 5 K 526/24 H(U) und 5 K 528/24 H(U)). Die Haftungsbescheide aus dem Jahr 2021 wurden aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts begann die vierjährige
Dienstag, 16.06.26
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es u. a. um die Frage, ob ergangene geänderte Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes ergehen durften (Az. 14 K 1177/22 F). Im Streitfall hatte das Finanzamt nach einer Außenprüfung die Feststellungsbescheide für die Jahre
Dienstag, 16.06.26
Eine polnische Staatsangehörige begehrte Kindergeld für ihren 2021 geborenen Sohn, der neben der polnischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Mutter lebte seit 2020 in Deutschland, war nicht erwerbstätig und bezog gemeinsam mit ihrem Sohn ausschließlich Leistungen nach dem SGB II. Die Familienkasse lehnte den Kindergeldantrag ab, weil die Klägerin
Montag, 15.06.26
Der VIII. Senat hat eine langjährige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert (Az. VIII R 30/24). Im Streitfall hatten die Kläger, ein Ehepaar, im Jahr 2021 ein bebautes Grundstück, welches sich seit über 10 Jahren in ihrem Eigentum befunden hatte, an
Montag, 15.06.26
Streitig war, ob die Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil von 70 % oder lediglich mit dem Ertragsanteil von 18 % zu berücksichtigen ist. Geklagt hatte ein niederländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Nach seiner Tätigkeit als Berufssoldat beim niederländischen Verteidigungsministerium befindet er sich
