Dienstag, 07.07.26
Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Bewertungsgesetzes dem Ausgangswert hinzuzurechnen (Az. II R 17/23). Im Kern ging es um
Dienstag, 07.07.26
Der IX. Senat hat eine bisherige Linie des Bundesfinanzhofs zur Fristberechnung bei privaten Immobilienverkäufen bestätigt. Für die Zehn-Jahres-Frist (§ 23 EStG) komme es nicht darauf an, wann das wirtschaftliche Eigentum übergeht, sondern wann die bindenden Kaufverträge geschlossen werden (Az. IX B 24/26). Im Streitfall wollte der Kläger erreichen, dass die
Montag, 06.07.26
Das Finanzgericht Münster entschied, dass Aussetzungszinsen für die Jahre 2014 bis 2018 vorläufig komplett ausgesetzt werden können. Grund: Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob der Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist (Az. 9 V 583/26). Hintergrund: Wer gegen einen Steuerbescheid vorgeht und dafür eine Aussetzung
Montag, 06.07.26
Erbringt ein Pflegedienst neben überwiegend steuerfreien Pflegeleistungen und steuerpflichtigen Umsätzen aus der privaten Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer weitere nicht nur geringfügige steuerpflichtige Leistungen, sind nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts die nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel aufzuteilen. Die für Sparkassen entwickelte Vereinfachungsregel zur Vorsteueraufteilung ist auf einen solchen Fall nicht
Freitag, 03.07.26
An der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat für Aussetzungszinsen bestehen für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 ernstliche Zweifel. Die Vollziehung entsprechender Zinsbescheide kann daher laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster im einstweiligen Rechtsschutz in voller Höhe ausgesetzt werden (Az. 9 V 583/26). Ein zusammen zur
Freitag, 03.07.26
Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Klage, die elektronisch beim Finanzgericht eingeht, nur wirksam ist, wenn sie über die in der Finanzgerichtsordnung ausdrücklich zugelassenen sicheren Übermittlungswege (z. B. besonderes elektronisches Anwaltspostfach) eingereicht wird (Az. VII R 34/24). Die Klägerin hatte sich für ihr Klageverfahren vor dem Finanzgericht anwaltlich vertreten lassen. Die
Donnerstag, 02.07.26
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein vermietetes Betriebsgrundstück nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen gehört, wenn zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft eine Betriebsaufspaltung besteht und die Gesellschafter ihren einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen auch mittelbar über eine Holdinggesellschaft durchsetzen können (Az. 7 K 529/23). Im Streitfall erbten die Kläger Anteile an einer Familien-KG. Zum
Mittwoch, 01.07.26
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Schuldzinsen für den Erwerb einer Unternehmensbeteiligung den gewerbesteuerlichen Kürzungsbetrag für Dividenden mindern. Eine weitergehende Steuerentlastung innerhalb einer Organschaft lehnte das Gericht ab (Az. 13 K 954/20). Im Streitfall hatte eine Organgesellschaft Dividenden von ihrer französischen Tochtergesellschaft erhalten. Die Beteiligung war über ein Darlehen finanziert
Dienstag, 30.06.26
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche zutage treten, müsse das Finanzgericht den
Dienstag, 30.06.26
Verstirbt der Steuerpflichtige, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals gemäß § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) getragen hatte, vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht auf den Erben über (Az. X R 23/24). Im Urteilsfall
