Donnerstag, 20.08.26
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Damit werden erste steuerliche Maßnahmen aus dem Programm der Regierungskoalition “Aufschwung und Beschäftigung” konkretisiert. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, weitere Anpassungen sind für 2028 vorgesehen. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
Dienstag, 18.08.26
Die auf den Erwerb einer Immobilie entfallende Schenkungsteuer stellt weder Anschaffungskosten noch Anschaffungsnebenkosten dar und erhöht daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA). Zudem ist die Schenkungsteuer als Personensteuer nach § 12 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerlich nicht als Werbungskosten abziehbar. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 2 K
Montag, 17.08.26
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer Influencerin zwar ein steuerliches Wirtschaftsgut darstellt, in dem konkreten Fall jedoch weder aktiviert noch abgeschrieben werden kann (Az. 1 K 1124/25). Im vorliegenden Fall war zwischen den Beteiligten die Aktvierungsfähigkeit und Abschreibbarkeit des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts der Klägerin
Donnerstag, 13.08.26
Im Fokus stehen unter anderem der Bürokratieabbau, die Digitalisierung der Finanzverwaltung sowie Anpassungen an europäisches Recht und die Rechtsprechung. Wesentliche Änderungen im Überblick: Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsentwurf muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Im Zuge der Beratungen können sich noch Änderungen ergeben.
Mittwoch, 12.08.26
Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert nichts an den Voraussetzungen des § 33 EStG. Durch die persönliche Pflege veranlasste Aufwendungen
Dienstag, 11.08.26
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die erhaltenen Beträge der pauschalen Beihilfe zwar nach § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, diese jedoch die geltend gemachten Sonderausgaben für Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung mindern, da sie mit diesen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2
Montag, 10.08.26
Schulferien sind nicht immer auch gleichzeitig Urlaubszeit für die Eltern. Häufig stellt sich die Frage, wie Kinder in den Ferien betreut werden können, während die Eltern arbeiten müssen. Doch vielfältige Angebote wie Ferienlager, Fußballcamps oder andere Betreuungsangebote, können hier eine gute Lösung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufwendungen für die
Freitag, 07.08.26
Für die Kosten einer Tierpension ist eine steuerliche Anerkennung in der Regel nicht möglich. Die Unterbringung eines Haustiers in einer Tierpension erfolgt außerhalb des eigenen Haushalts und erfüllt daher grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung. Anders kann die Situation sein, wenn das Tier im eigenen
Donnerstag, 06.08.26
Grundsätzlich können Betriebsveranstaltungen – etwa Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern – unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Entscheidend ist unter anderem, dass die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer. In die Berechnung
Mittwoch, 05.08.26
Betreuen Oma oder Opa die Kinder unentgeltlich, kann beispielsweise der Ersatz ihrer Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine entsprechende Vereinbarung über die Erstattung besteht, die Fahrtkosten nachgewiesen werden und die Zahlung unbar erfolgt. Leben die Großeltern im selben Haushalt wie das Kind, kommt ein steuerlicher Abzug
