Einkommensteuer

Montag, 16.03.26

Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht einkommensteuerbar sind, auch wenn sie in Raten geleistet werden (Az. VIII R 6/23). Im konkreten Fall übertrugen die Eltern der Klägerin auf der Grundlage notarieller Übergabeverträge im Jahr 2002 und im Juli 2014 auf den

Donnerstag, 12.03.26

Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung ab Februar 2026

Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert und die entsprechende Arbeitshilfe samt Anleitung veröffentlicht. Hintergrund Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden im Sinne des § 7 Abs. 4 bis 5b des Einkommensteuergesetzes ist es in der

Donnerstag, 12.03.26

Privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG hinsichtlich eines entnommenen Arbeitszimmers?

Das Finanzgericht München entschied, dass kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vorliegt, wenn eine Eigentumswohnung schon mehr als zehn Jahre vor der Veräußerung erworben und ein als Arbeitszimmer genutzter Teil der Wohnung erst innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen

Dienstag, 10.03.26

Neuerungen bei Einordnung von Renovierungs- und Modernisierungskosten und bei „Sanierung in Raten“

Wer eine Immobilie kauft und anschließend renoviert oder modernisiert, sollte die steuerlichen Folgen genau im Blick behalten. Entscheidend ist vor allem die Abgrenzung zwischen sofort abziehbaren Werbungskosten und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Während Werbungskosten die Steuerbelastung unmittelbar mindern, wirken sich Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur über viele Jahre über die Abschreibung (AfA)

Montag, 09.03.26

Steuerfreiheit durch Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 und Sozialversicherungsfreiheit bei kurzfristiger Beschäftigung

In die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 wurden die Erhöhungen des steuerfreien Übungsleiterfreibetrags und der steuerfreien Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG) eingearbeitet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde ab 01.01.2026 auf 3.300 Euro (Jahr 2025: 3.000 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (Jahr 2025: 840 Euro) angehoben. Die kurzfristige

Freitag, 06.03.26

Kindergeldrückforderung wegen Korrektur einer Kindergeldfestsetzung

Der Bundesfinanzhof hat über eine Kindergeldfestsetzung und deren Korrektur entschieden (Az. III R 43/24). Im Streitfall beantragte die Klägerin im August 2018 für ihren volljährigen Sohn Kindergeld, nachdem dieser nach seiner Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement ein Studium begonnen hatte. Zudem gab die Klägerin an, dass ihr Sohn eine Erwerbstätigkeit mit einer

Freitag, 06.03.26

Steuervergünstigungen für Olympia-Sieger

Bereits in seinem Urteil (BFH-Az. X R 19/19) vom 15.12.2021 (Für allgemein anwendbar erklärt durch BMF am 27.02.2023) hatte sich der Bundesfinanzhof zur Einordnung von Sporthilfe an Profisportler geäußert. Er vertrat dazu die Auffassung, dass Prämien und laufende Zahlungen dieser Institution genau wie Einnahmen aus Sponsorenverträgen von gewerblichen Betrieben zum Betrieb „Profisportler/in“

Donnerstag, 05.03.26

Firmenwagen: Geldwerten Vorteil in der Steuererklärung korrigieren

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. In der Praxis wird dieser meist pauschal nach der 1%-Regelung ermittelt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Diese pauschale Berechnung unterstellt, dass der Wagen regelmäßig für den

Donnerstag, 05.03.26

Neues Bescheinigungsverfahren über steuerfreien Anteil einer deutschen Rente für in Italien ansässige italienische Staatsangehörige

Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die in Italien ansässigen italienischen Staatsangehörigen aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung Deutschlands gezahlt werden, werden lt. dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Italien-Deutschland) ausschließlich in Italien besteuert. Die italienische Steuer darf dabei jedoch nur auf den Betrag erhoben werden, der nach deutschem Steuerrecht zu besteuern wäre. Beide Staaten

Mittwoch, 04.03.26

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eines Gewerbetreibenden

Bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ist im Gesetz eine Ermäßigung der Einkommensteuer durch die teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer aus den betrieblichen Einkünften vorgesehen. Die Anrechnung erfolgt pauschal mit dem Vierfachen des für den Betrieb festgestellten Gewerbesteuermessbetrags. Damit wird vereinfacht und pauschal ein Gewerbesteuerhebesatz von 422 % auf die gewerblichen