Im Fokus stehen unter anderem der Bürokratieabbau, die Digitalisierung der Finanzverwaltung sowie Anpassungen an europäisches Recht und die Rechtsprechung.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Regierungsentwurf muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Im Zuge der Beratungen können sich noch Änderungen ergeben.