Dienstag, 13.10.26
Der Bundesfinanzhof hat eine für Freiberufler wichtige Frage zur Umsatzbesteuerung geklärt (Az. V R 16/24). Danach können Angehörige freier Berufe die Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht allein aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit beanspruchen, wenn sie freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4
Montag, 12.10.26
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass sog. Kulturkostenzuschüsse umsatzsteuerlich als Entgelt und nicht als echte Zuschüsse zu behandeln sind, wenn ein Zusammenhang zwischen den Leistungen (hier Durchführung kultureller Veranstaltungen im Rahmen der Betriebspflicht für ein Kulturzentrum) und den Zahlungen besteht (Az. 4 K 112/25). Im Streitfall hatte eine Kommanditgesellschaft ein
Freitag, 02.10.26
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass eine Gesellschaft trotz eines in Deutschland betriebenen IT-Servers als im Ausland ansässig anzusehen sein kann, wenn sich ihre tatsächliche Geschäftsleitung im Ausland befindet (Az. 5 K 122/25). Im Streitfall begehrte eine Gesellschaft den Vorsteuerabzug im regulären Besteuerungsverfahren. Das Finanzamt verwies sie dagegen auf das
Mittwoch, 23.09.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Im Urteilsfall hatte das Finanzgericht München zu entscheiden, ob eine Gästekarte als Einzweck- oder Mehrzweckgutschein anzuordnen ist (Az. 5 K 1392/22).
Montag, 14.09.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. In einem schwedischen Ausgangsverfahren hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu klären, ob Punkte, die im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen an
Montag, 07.09.26
Eine Gästekarte, die zur kostenlosen Nutzung verschiedener touristischer Leistungen berechtigt, kann nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg als Mehrzweck-Gutschein einzuordnen sein. Zahlt der Betreiber der Gästekarte die Leistungserbringer für die von den Gästen in Anspruch genommenen Leistungen, steht ihm daraus kein Vorsteuerabzug zu (Az. 14 K 2134/23). Eine GmbH bot eine
Donnerstag, 03.09.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Bei diversen Kunden- und Bonuskartensystemen erhalten Kunden beim Einkauf bei Partnerunternehmen Bonuspunkte (ca. 1 Punkt = 1 Cent), die sie später
Montag, 31.08.26
Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob allein die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss eines Kantinennutzungsvertrages ein ausreichendes unternehmerisches Interesse begründet, sodass eine unentgeltliche Wertabgabe in Form der arbeitnehmerseitigen Nutzungsmöglichkeit einer Betriebskantine zu den im Entleihbetrieb geltenden Konditionen ausgeschlossen ist (Az. V R 1/25). Im Streitfall begehrte
Mittwoch, 19.08.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Grundsätzlich unterliegen in Deutschland nur Lieferungen und sonstige Leistungen der Umsatzsteuer, die gegen Entgelt ausgeführt werden. Treuepunkte werden meist beim Kauf
Mittwoch, 05.08.26
Das Finanzgericht Köln hat zu einer rückwirkend berichtigungsfähigen Rechnung Stellung genommen (Az. 9 K 1891/22). Im konkreten Fall hatte die Klägerin aus monatlichen Rechnungen eines Geschäftspartners in den Streitjahren 2005 und 2006 die Vorsteuer geltend gemacht. Diese Rechnungen enthielten zwar die jeweiligen Beträge, den Ausweis der Umsatzsteuer und den Hinweis
