Newsletter-Zustimmung darf nicht Voraussetzung für Kundenkonto sein

Donnerstag, 08.10.26

Im Streitfall ging es um die App eines Onlinehändlers. Nutzer mussten nach der Registrierung per Klick auf einen Bestätigungslink zugleich ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters bestätigen.

Das Oberlandesgericht München untersagte dieses Verfahren, weil Kunden keine echte Wahlmöglichkeit hatten. Wer ein Kundenkonto anlegen wollte, musste zunächst der Zusendung des Newsletters zustimmen. Eine Ablehnung war im Anmeldeprozess nicht vorgesehen. Stattdessen wurde lediglich auf die spätere Widerrufsmöglichkeit hingewiesen. Nach Ansicht des Gerichts genügt dies nicht den Anforderungen an eine freiwillige Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung (Az. 29 U 599/24 e).

Das Gericht stellte zudem fest, dass der Newsletterversand nicht objektiv erforderlich sei, um die eigentliche vertragliche Leistung zu erbringen. Die wesentliche Leistung des Unternehmens bestehe im Verkauf vergünstigter Markenartikel. Dass hierfür zwingend eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung erforderlich sei, konnte das Unternehmen nicht belegen.

Die Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatte damit Erfolg. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung der beanstandeten Praxis verurteilt.

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