Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien

Dienstag, 06.10.26

Die Bundesregierung will das mit Albanien geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ändern. Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Albanien wurde am 9. Juni 2026 unterzeichnet. Zur Einholung der Zustimmung des Deutschen Bundestags hat die Bundesregierung im September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 21/8244) eingebracht.

Das Änderungsprotokoll beruht auf den Arbeiten zum Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Der Inhalt des Übereinkommens soll in Doppelbesteuerungsabkommen implementiert werden. Die Bundesregierung betonte, dass nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nicht- oder Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzung oder -umgehung vermieden werden sollen. Zudem soll die dem BEPS-Mindeststandard entsprechende Missbrauchsvermeidungsklausel, die auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellt („principal purpose test“), aufgenommen werden.

Damit das Doppelbesteuerungsabkommen offiziell gültig wird, müssen beide Staaten den Gesetzgebungsprozess abschließen und die „Ratifikationsurkunden“ austauschen. Bei erfolgreicher Ratifikation noch in diesem Jahr ist eine Anwendung ab dem 1. Januar 2027 möglich.

Das Änderungsprotokoll vom 9. Juni 2026 zum DBA Albanien finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.

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