Die Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (Bundestag-Drucksache 21/7860) vor.
Mit dem Gesetzentwurf sollen umfangreiche Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts umgesetzt werden. Durch die Maßnahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im Jahr 2027 380 Millionen Euro Mehreinnahmen und im Jahr 2028 455 Millionen Euro für den Bundeshaushalt entstehen.