Künftig sollen Genossenschaften einfacher gegründet, flexibler geführt und digitaler organisiert werden können. Zugleich sollen strengere Vorgaben unseriösen Geschäftsmodellen entgegenwirken. Dazu hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ (BT-Drs. 21/8410) vorgelegt.
Nach Darstellung der Bundesregierung ist vorgesehen, zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften die Textform soweit wie möglich gesetzlich zu verankern.
Zudem sollen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden.
Um die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu erhöhen, sollen verschiedene Anregungen aus der Praxis aufgegriffen werden, etwa zur Behandlung investierender Mitglieder und zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen vorgesehen. Danach soll u. a. die Einrichtung einer Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen werden.
Zur Bekämpfung unseriöser Genossenschaften sollen unter anderem Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt werden, darunter insbesondere die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet.