Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035 befristen

Montag, 12.10.26

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist seit Juni 2015 in Kraft und zunächst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 befristet. Die Bundesregierung hat nun der Forderung des Bundesrates zugestimmt, die im Gesetzentwurf „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 21/7872) geplante Verlängerung der ursprünglich nur bis Ende 2026 vorgesehenen Privilegierung von Elektrofahrzeugen bis zum 31. Dezember 2035 zu befristen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor (BT-Drs. 21/8406).

Hingegen stimmte die Bundesregierung der Forderung der Länder nach einer weiteren Evaluierung des Elektromobilitätsgesetzes und seiner Auswirkungen nicht zu. Denn die Regierung erwartet von weiteren Evaluierungen nur einen geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Daher könnten die entsprechenden Berichtspflichten zugunsten des Bürokratieabbaus gestrichen werden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet.

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