Wer mit einer Fluggesellschaft wegen einer Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug oder wegen anderer Probleme in Streit gerät, kann ein kostenloses außergerichtliches Schlichtungsverfahren nutzen. Dieses Verfahren soll künftig noch effizienter werden.
Reagiert eine Fluggesellschaft nicht auf ein Schlichtungsverfahren, soll die Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz zukünftig auf die Ausarbeitung eines Schlichtungsvorschlags verzichten können. Die dadurch freiwerdenden Kapazitäten sollen Verfahren zugutekommen, bei denen eine Einigung realistisch erscheint. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat hierzu am 02.10.2026 einen Verordnungsentwurf veröffentlicht.
Für Reisende bedeutet dies, dass sie künftig nicht mehr lange auf einen Schlichtungsvorschlag warten müssen, der ohnehin nur geringe Erfolgsaussichten hat.
Fluggesellschaften sollen dennoch die volle Verfahrensgebühr zahlen, auch wenn kein Schlichtungsvorschlag erstellt wird. Hintergrund ist, dass es sich für Fluggesellschaften nicht lohnen soll, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen. Die dafür erforderliche Änderung des Gebührenrechts ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs, der ebenfalls am 02.10.2026 veröffentlicht wurde.
Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung wurde an die Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30.10.2026 Stellung zu nehmen.
Den Verordnungsentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.