Regeln für Haftung bei Verkehrsunfällen sollen sich ändern

Dienstag, 06.10.26

Die Haftung und Absicherung für Beteiligte an einem Verkehrsunfall sind in bestimmten Fällen nicht klar und gerecht geregelt. Deshalb soll es künftig beispielsweise beim Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall keinen Unterschied machen, wenn das andere Fahrzeug ein Leasingwagen ist. Derzeit ist der Unfallgegner in solchen Fällen unter Umständen höheren Ansprüchen auf Schadenersatz ausgesetzt. Darüber hinaus sollen Betroffene einer Straftat leichter Schadensersatz erhalten, wenn ein Fahrzeug als Tatwaffe eingesetzt wurde. Weitere Änderungen im Referentenentwurf betreffen das Haftungs- und Versicherungsrecht bei großen Verkehrsunfällen.

Unter anderem sieht der Referentenentwurf im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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