Pflegeneuordnungsgesetz im Kabinett beschlossen

Freitag, 02.10.26

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sollen verschiedene Bereiche der sozialen Pflegeversicherung neu geregelt werden.

Ab 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte steigen. Außerdem ist ab 2028 ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern geplant. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen weiterhin von der Pflegeversicherung übernommen werden. Ab 2029 sollen Pflegeleistungen regelmäßig auf Grundlage der Kerninflationsrate angepasst werden.

Im Bereich der Prävention ist für Versicherte ab 60 Jahren ein zusätzlicher Gesundheits-Check-up vorgesehen. Zudem soll bei Pflegebegutachtungen stärker geprüft werden, ob Rehabilitationsmaßnahmen den Pflegebedarf verringern können. Für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen ist eine fachliche Pflegebegleitung vorgesehen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf ein digitales “Pflege-Cockpit” vor, über das Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten zentral abrufen können. Zudem sollen Leistungen in der häuslichen Pflege neu gebündelt und Regelungen zur Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen erweitert werden. Ab 2028 soll es Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben.

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten.

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