Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums regelt die Einbeziehung des Kaufpreisanteils von Solar- und Photovoltaikanlagen in die Grunderwerbsteuer. Er legt fest, ob und wann die Solar- und Photovoltaikanlagen zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung beim Grundstückskauf gehören (Az. S 4503-018).
Zu der Frage, ob beim Erwerb eines Grundstücks der Kaufpreisanteil für Solar- bzw. Photovoltaikanlagen in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen ist, nimmt das Niedersächsische Finanzministerium wie folgt Stellung:
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