Monday, 02.03.26
Der Bundesfinanzhof hat die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Verpflichtungen zur Nießbrauchbestellung konkretisiert. Entscheidend ist nach Auffassung der Richter nicht die tatsächliche Nutzung oder alte Vereinbarungen, sondern der rechtliche Stand zum Zeitpunkt des Erwerbs. D. h., ein Nießbrauchrecht, welches beim Erwerb eines Erbbaurechts noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann teuer werden.
Friday, 13.02.26
Übernimmt der Erwerber eines Grundstücks im Kaufvertrag die schuldrechtliche Verpflichtung des Veräußerers zur Einräumung eines lebenslangen, höchstpersönlichen Wohnungsrechts, gehört laut Bundesfinanzhof der kapitalisierte Wert dieses Rechts zur Gegenleistung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Ein solches Wohnungsrecht stellt keine dauernde Last im Sinne von § 9