Das Bundeskabinett hat eine moderate Anhebung der Wertgrenzen für Berufungen und Beschwerden auf den Weg gebracht. Damit soll die Inflation seit der letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden. Die Anpassung soll zugleich zu kürzeren Verfahrensdauern beitragen, denn durch die Erhöhung wird sich insgesamt die Zahl der Rechtsmittelverfahren verringern.
Folgende Erhöhungen sind vorgesehen:
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es können sich noch Änderungen ergeben.