Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen überarbeitet. Das neue Schreiben berücksichtigt aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs und erläutert insbesondere die Behandlung von Arbeitsfreistellungen unter Fortzahlung des Entgelts, Dienstjubiläen und Vorruhestandsregelungen.
Ziel ist eine einheitliche Anwendung der steuerlichen Grundsätze bei Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten. Die Neuregelung ersetzt teilweise bisherige Verwaltungsanweisungen und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.