Am 25.09.2026 hat der Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen, Veräußerungsgewinne von Immobilien im Zusammenhang mit Scheidungen von der sog. Spekulationssteuer zu befreien. Damit folgte die Länderkammer dem baden-württembergischen Antrag zum Jahressteuergesetz 2026.
Der Deutsche Bundestag wird sich nun mit dem Jahressteuergesetz 2026 befassen. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket zustimmen.