Modernisierung des Produkthaftungsrechts geplant

Dienstag, 13.10.26

Der Deutsche Bundestag hat am 08.10.2026 in 2./3. Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Mit dem Entwurf soll die jüngst reformierte EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mit der vorgesehenen Modernisierung soll der Produktbegriff erweitert werden. Beispielsweise soll die Software künftig unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung als Produkt gelten. Damit soll das Produkthaftungsrecht auch auf Hersteller von Systemen künstlicher Intelligenz erstreckt werden.

Zudem sollen Unternehmen, die Produkte nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändern, beispielsweise bei einer Wiederaufbereitung, künftig wie Hersteller haften. Darüber hinaus soll der Kreis der potenziell Haftenden ausgeweitet werden, damit Geschädigte ihre Ansprüche auch bei Produkten von Herstellern, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, durchsetzen können. Neben Herstellern sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Wirtschaftsakteure in Anspruch genommen werden, beispielsweise Importeure oder Lieferanten.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf beweisrechtliche Erleichterungen vor. Die Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast sollen Geschädigten helfen, berechtigte Schadensersatzansprüche effektiver geltend zu machen, ohne dabei den Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Blick zu verlieren.

Auch sind unter anderem Änderungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren vorgesehen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.

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