Das Bundesministerium der Finanzen hat die neuen Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 veröffentlicht (Az. IV D 4 – S 2149/00010/019/034).
Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Für die authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung erforderlich. In Härtefällen kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten und die Verwendung von Papiervordrucken zulassen.
Die Vordrucke finden Sie auf der Homepage des BMF.