Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung verlängert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen.
Für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 gelten letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr:
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