Die Steuertermine des Monats November 2025 auf einen Blick.
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Der Scheck muss dem Finanzamt spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben.
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.