Donnerstag, 15.10.26
Das Finanzgericht Köln hat sich mit der steuerlichen Behandlung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einer GmbH und der Tochter ihres Alleingesellschafters befasst. Streitpunkt war die private Nutzung eines von der Gesellschaft überlassenen Fahrzeugs und die Frage, ob die damit verbundenen Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind (Az. 10 K 2387/21). Im
Donnerstag, 17.09.26
Das Finanzgericht Münster entschied, dass bei der Prüfung, ob eine Pensionszusage unter vGA-Gesichtspunkten steuerlich anzuerkennen ist, hinsichtlich der Erdienbarkeit der Pensionszusage auch nach Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre uneingeschränkt an einem (absoluten) Höchstzusagealter von 60 Jahren festzuhalten ist (Az. 10 K 2553/24 K,G,F). Streitig war
Freitag, 04.09.26
Im Streitfall erteilte eine GmbH ihren beiden zu jeweils 50 % beteiligten Gesellschaftern im Jahr 2020 gleichlautende Pensionszusagen. Beide waren zu diesem Zeitpunkt bereits 62 bzw. 63 Jahre alt. Als Altersgrenze war das 70. Lebensjahr vorgesehen. Die GmbH bildete hierfür Pensionsrückstellungen von insgesamt rund 282.000 Euro. Das Finanzgericht Münster sah
Freitag, 17.07.26
Auch bei Einkünften aus ausländischen Betriebsstätten, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) von der Besteuerung in Deutschland freigestellt sind, sind die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 8b KStG hinzuzurechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 9 K 552/22 K). Im Streitfall war eine inländische Kapitalgesellschaft an
Donnerstag, 30.04.26
Besonders relevant für Start-ups und dessen Investoren ist ein Urteil des Finanzgerichts Münster, das entschieden hat, dass eine Muttergesellschaft die Wertberichtigung auf ein Darlehen an ihre Tochtergesellschaft steuerlich geltend machen darf, wenn die Finanzierung als fremdüblich eingestuft wird (Az. 13 K 905/24 K). Im konkreten Fall war die Klägerin, eine
Mittwoch, 25.03.26
Der Bundesfinanzhof stellt klar: Eine steuerliche Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag wirkt nur, wenn der Vertrag zivil- und handelsrechtlich korrekt abgeschlossen und tatsächlich „gelebt“ wird (Az. I R 37/22). Voraussetzung sei ein Gewinnabführungsvertrag nach § 291 AktG mit mindestens fünf Jahren Laufzeit, der in dieser Zeit lückenlos durchgeführt wird (§ 14 KStG).
Montag, 23.03.26
Der Bundesfinanzhof hat zur Frage Stellung genommen, ob die Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers oder einer Pensionszusage unmittelbar nach Gründung der Kapitalgesellschaft entfällt, wenn eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanziert wird (Az. I R 50/22). Wenn die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert
Dienstag, 17.03.26
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 des Körperschaftsteuergesetzes ist (Az. I R 40/23). Im konkreten
Donnerstag, 12.02.26
Der Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft liegt dort, wo der alleinige Geschäftsführer die maßgeblichen laufenden Geschäftsführungsmaßnahmen tatsächlich ausübt. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 10 K 39/23). Die Klägerin ist eine 2014 gegründete ungarische Kft. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war Dr. P, wohnhaft in Ungarn. Unternehmenszweck war der Betrieb
Freitag, 06.02.26
Wird ein GmbH-Anteilskaufvertrag zwar zivilrechtlich angefochten, aber wirtschaftlich nicht vollständig rückabgewickelt, bleibt der Anteilserwerb steuerlich wirksam. Der spätere Ausfall einer aus der Rückübertragung resultierenden Kaufpreisforderung ist laut Finanzgericht Düsseldorf als rückwirkendes Ereignis zur Anteilsveräußerung nach § 8b KStG zu behandeln und mindert das Einkommen im Jahr des Forderungsausfalls nicht (Az.
