Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein rund 19 Monate nach dem Bewertungsstichtag erzielter Verkaufspreis im konkreten Fall nicht als Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts für die Erbschaftsteuer anzuerkennen war (Az. 4 K 2391/25). Die Klägerin hatte eine geerbte Immobilie im Jahr 2024 zu einem niedrigeren Preis verkauft als dem vom