Erbschaft-

Mittwoch, 14.10.26

Verkauf nach Erbfall belegt nicht automatisch einen niedrigeren Grundstückswert

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein rund 19 Monate nach dem Bewertungsstichtag erzielter Verkaufspreis im konkreten Fall nicht als Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts für die Erbschaftsteuer anzuerkennen war (Az. 4 K 2391/25). Die Klägerin hatte eine geerbte Immobilie im Jahr 2024 zu einem niedrigeren Preis verkauft als dem vom