Gewerbesteuer

Tuesday, 10.03.26

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eingegangenen Miet- und Pachtzinsen

Das Thüringer Finanzgericht entschied, dass eine Gewinnminderung im Sinne des Einleitungssatzes des § 8 des Gewerbesteuergesetzes nicht vorliegt, soweit Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder Umlaufvermögens eingehen, sodass der entsprechende Aufwand neutralisiert wird. Dies gelte nicht nur für den Fall, dass die Wirtschaftsgüter mit ihren

Thursday, 29.01.26

Zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine rechtsfähige Stiftung nur dann gewerbesteuerpflichtig ist, wenn sie entweder die Voraussetzungen der in § 2 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes geregelten Fiktion eines Gewerbebetriebs erfüllt oder einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG unterhält – eine bloße Vermögensverwaltung reicht nicht aus

Friday, 16.01.26

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen? – Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Werden Außenflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln (Seitenflächen, Heckflächen) „angemietet“, um darauf Werbung anzubringen (sog. Verkehrsmittelwerbung), ist der Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes hinzuzurechnen. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Hierzu ist die Revision beim Bundesfinanzhof

Friday, 16.01.26

Bundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben, um steuerlich motivierte Standortverlagerungen von Unternehmen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen einzudämmen. Die Bundesregierung will damit vermeiden, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist. Diese steuerliche